KG Gerät Bestimmung für PhysiotherapeutenNach Abgabe der Position "KG-Gerät" muss in einer Einrichtung ein zusätzlicher mind. 30m² Raum vorhanden sein. In diesem Raum müssen mindestens die in den Zulassungsempfehlungen nach § 124 SGB V aufgeführten Geräte stehen:
Zwei Universalzugapparate in einem Abstand von ca. 1 Meter, angeordnet als Möglichkeit zum gleichzeitigen Training beider Körperhälften, mit 01 Trainingsbank
01 Funktionsstemme
01 Winkeltisch oder 01 hinterer Rumpfheber
01 Vertikalzugapparat
Zubehör je Zugapparat: Fußmanschette oder Fußgurt, Handmanschette oder Handgurt.
Verordnungsrelevant ist KG Gerät ausschließlich für bestimmte Beschwerdebilder, denen eine primäre Muskelkräftigung, Kraftausdauer, Wiederherstellung alltagsspezifischer Belastungstoleranzen, sowie funktioneller Bewegungsabläufe und Tätigkeiten im alltäglichen Leben, laut der Heilmittelrichtlinien zugeordnet wird. Patienten mit chronisch degenerativen Skeletterkrankungen sowie posttraumatischen oder postoperativen Zuständen der Extremitäten oder des Rumpfes mit Muskeldysbalance/-insuffizienz, krankheitsbedingter Muskelschwäche oder peripheren Lähmungen.
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